Sicherung der Rechte von Kindern in der digitalen Welt: UN-General Comment No. 25
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, die von der BAG Kinderinteressen e.V. und dem Deutschen Institut für Menschenrechte angepasst wurde, unterstreicht die tiefgreifenden Auswirkungen digitaler Technologien auf das Leben von Kindern. Er hebt die doppelte Natur digitaler Plattformen hervor, die einerseits Vorteile für die Bildung bieten, andererseits aber auch Risiken wie die Verletzung der Privatsphäre und den Kontakt mit schädlichen Inhalten bergen. Das Dokument unterstreicht die Verantwortung der Mitgliedstaaten für den Schutz der Kinderrechte im Internet und fordert Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren und gleichberechtigten digitalen Zugangs. Für Eltern ist das Verständnis dieser komplexen Zusammenhänge von entscheidender Bedeutung, um ihre Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der digitalen Welt anzuleiten. Dazu gehören der Schutz vor Bedrohungen und die Förderung ihrer Entwicklung in einem sicheren Umfeld. Durch die Befürwortung der digitalen Rechte von Kindern und die Förderung des Bewusstseins der Eltern spielt die Allgemeine Bemerkung eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Fertigkeiten im Umgang mit sozialen Medien und des Bewusstseins für Internetsicherheit, um das Wohlergehen der Kinder in einem zunehmend digitalen Zeitalter zu gewährleisten.
Daten
- KategorieGrundsatzpapiere
- LandDeutschland
- SpracheDeutsch
- Art der RessourceDokument